Ab dem 01.01.2023 wird der Kauf und Betrieb einer PV-Anlage für Sie
als Hauseigentümer noch einfacher und attraktiver.
Durch den Beschluss des neuen Jahressteuergesetzes vom 16. Dezember 2022 wird die Steuer-Bürokratie rund um privat genutzte PV-Anlagen deutlich reduziert.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 01.01.2023 zusammengefasst:
Dank dieser neuen Regelungen werden die bürokratischen Hürden für Betreiber beim PV-Anlagen Kauf deutlich reduziert und machen den Betrieb Ihrer PV-Anlage unkomplizierter und noch dazu finanziell attraktiver.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet seit mehr als 20 Jahren die Richtlinien für die Einspeisung von regenerativem Strom in das öffentliche Stromnetz.
Somit unterliegt jede PV-Anlage mit Netzanschluss den Regelungen und Vorgaben, die vom EEG festgelegt wurden.
Dagegen profitieren Sie von der Förderung durch die Einspeisevergütung.
Die Neufassung des EEG enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für zukünftige Betreiber einer eigenen PV-Anlage und soll die Anschaffung noch attraktiver machen.
Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Die Vergütung für den eingespeisten Strom wurde angehoben.
Folgende Vergütungssätze gelten:
Ausgezahlt werden diese Vergütungssätze allerdings erst nach der Freigabe durch die Europäische Kommission.
Nehmen Sie Ihre PV-Anlage bereits jetzt in Betrieb, erhalten Sie voraussichtlich nach der Freigabe der EU eine Nachzahlung.
WICHTIG: Die neuen Vergütungssätze gelten nur für PV-Anlagen, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden.
Haben Sie Ihre Anlage vor diesem Datum in Betrieb genommen, gelten die alten Vergütungssätze.
Eine Verzögerung während der Installation Ihrer PV-Anlage, wird in Zukunft nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft.
Denn die Degression der Vergütungssätze, also die Absenkung der Vergütungshöhe, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.
Somit bleiben die zuvor genannten neuen Vergütungssätze für die Jahre 2022 und 2023 bestehen.
Eignet sich Ihr Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage, können Sie die Förderung alternativ auch für eine Anlage auf der Garage, dem Carport oder im Garten erhalten.
Die EEG-Umlage wird im Rahmen der Neufassung komplett abgeschafft und entfällt bereits ab dem 01.07.2022.
Darüber hinaus entfällt für neue PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb gehen, auch die technische Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der Nennleistung Ihrer Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Besonders interessant für PV-Anlagen bis 30 kWp ist der geplante Wegfall der einkommens- und gewerbesteuerlichen Anmeldung. In dem Fall würden Betreiber einer großen PV-Anlage zukünftig auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Als Teil des genannten Osterpakets soll die Neufassung des EEG
den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland noch mehr vorantreiben.
Die wichtigsten Ziele:
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Bundesregierung auf Volleinspeiser angewiesen, die den kompletten erzeugten Strom ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeisen.
Dabei gilt zukünftig folgende Einspeisevergütung für PV-Anlagen zur Volleinspeisung:
Bei der Volleinspeisung erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde mehr Förderung als bei einer herkömmlichen Anlage mit Überschusseinspeisung.
Dadurch möchte die Bundesregierung mehr PV-Interessenten dazu animieren,
ihr Dach vollständig mit PV-Modulen auszulegen und den kompletten erzeugten Strom einzuspeisen.